top of page

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen / gültig ab 16.12.2020

 

Allgemeines

Die folgenden Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle der Fotografin erteilten Aufträge (mündlich oder schriftlich) gültig. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (gemäß § 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Portraitfotografie Magdalena Utz.

 

​

Urheberrechte/Nutzungsrechte

  1. Die Urheberrechte an dem von Portraitfotografie Magdalena Utz gefertigten Bildmaterial stehen ausschließlich und vollständig dem Auftragnehmer zu. Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

  2. Falls nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber an dem Bildmaterial ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu persönlichen / privaten Zwecken. Dies umfasst das Recht zur Vervielfältigung, jedoch nicht für gewerbliche Zwecke.

  3. Eine kommerzielle Nutzung des Bildmaterials muss vorab ausdrücklich mit dem Auftragnehmer – Portraitfotografie Magdalena Utz – vereinbart werden. Ansonsten kann vom Auftragnehmer eine Klage auf Schadensersatz folgen.

  4. Das Eigentum am Bildmaterial wird generell erst nach vollständiger Bezahlung der vom Auftragnehmer geforderten Vergütung übergeben.

  5. Bei Veröffentlichung des Bildmaterials durch den Auftraggeber ist immer als Urheber Portraitfotografie Magdalena Utz zu nennen.

  6. Es gibt seitens der Auftraggeber kein Anspruch auf die Herausgabe der Originaldateien / Rohdaten vom Auftragnehmer

 

Haftung

Der Auftragnehmer verwahrt die entstandenen Daten mit Sorgfalt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er darf, muss jedoch nicht, nach Beendigung des Auftrags die Bilddaten vernichten. Ein Auftrag ist mit Übergabe des Eigentums beendet.

 

​

Vergütung /Eigentumsvorbehalt

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Als Zeit für den Postweg werden 4 Tage veranschlagt.

​

 

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

​

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Vorauswahl für 14Tage zur Verfügung, nach der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Fotos durch den Fotografen fertig bearbeitet und dem Kunden zugestellt. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

 

 

Fotoshooting

Der Fotograf hat keinen Einfluss auf Lichtsituation und Umgebung. Lichtsituationen sind kein Qualitätsmängel des Fotografen. Der Fotograf hat künstlerische Freiheit. Er ist ein Dienstleister, er wird also für die Leistung bezahlt. Er fotografiert nach bestem Wissen und technischen Know-How. Gerade bei Indoorshootings kann es aufgrund der Lichtsitutation kommen, dass die Bilder"rauschen" können, das passiert wenn der ISO erhöht wird um ein helles Bild zu erhalten. Außerdem wird mit einer gewissen Tiefenschärfe fotografiert, d.h. der Fokus ist z.B. auf der vorderen Person im Bild, somit werden alle Personen dann dahinter unschärfer, was aber gewollt und Stilmittel ist, um so ein interessanteres lebendiges Foto zu erhalten.

Der Kunde wird aufgeklärt über gewisse Lichtsituationen an bestimmten Tagesabschnitten, was wiederum Einfluss auf die Bilder hat. (z.B. mittags um 12 Uhr knallige Sonne sorgt für harte Schatten). Möchte der Kunde dann trotzdem das Shooting zu der ungünstigen Tageszeit, muss er dann mit entsprechenden Ergebnissen rechnen.

Dem Kunden sollte klar sein, sollte der Fotograf im Gegenlicht fotografieren, weil es die Situation anders nicht zulässt, dass die Fotos dann einen anderen Stil / Schein haben, als Bilder mit direktem Licht ins Gesicht.

 

 

Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Eine Retusche ist bei den Fotoshootings nicht inkludiert.

 

 

Lieferzeiten und Reklamationen

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 bis 6 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sollten digital erworbene Fotos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden. Farbkorrekte Abzüge können beim Fotografen gegen Aufpreis erworben werden.

​

bottom of page